HERZLICHES WILLKOMMEN

Jeden Samstag ein kleiner Wallfahrtstag und Vorbereitung auf den Sonntag

8.00 Rosenkranz vor ausgesetztem Allerheiligsten und sakramentalem Segen

8.30 Wallfahrtsmesse in den Anliegen der Wallfahrer

Herz Jesu Freitag

16.00 Kreuzweg/ Via lucis (Stationenweg- bei schlechter Witterung in der Kapelle)

17.00 Herz-Jesu-Messe mit Aussetzung und sakramentalem Segen

Herz Mariä Samstag

7.45 stille Anbetung

8.00 Rosenkranz

8.30 Herz-Mariä-Messe mit Weihe an das unbefleckte Herz Mariens (im Geiste von Fatima)

 
FEIER DES FATIMAPILGERTAGES

13. AUGUST 2026

16.30 Stille Anbetung 

Beichtgelegenheit (Mesnerhaus)

18.00 Rosenkranz

18.45 Hl. Messe 

anschl. Lichterprozession

100 jähriges Jubiläum: Pontevedra – der vergessene Teil der Botschaft von Fatima: Die Feier der Herz-Mariä-Sühnesamstage

Das große Versprechen des Unbefleckten Herzens Mariens: Die Feier der fünf ersten Samstage geht zurück auf eine Erscheinung des Jesus-Kindes und seiner Mutter. Diese Erscheinung fand statt am 10. Dezember 1925 im Kloster der Dorotheen-Schwestern in Pontevedra in Nordspanien. Schwester Lucia von Fatima war dort gerade als Postulantin eingetreten. Die Erscheinung ereignete sich in ihrer Klosterzelle. Wir lesen in Schwester Lucias Erinnerungen: „Am 10. Dezember 1925 erschien die Heiligste Jungfrau in Pontevedra und seitlich, in einer leuchtenden Wolke, ein Kind. Das Kind sagte:  „Meine Tochter, sieh mein Herz umgeben von Dornen, mit denen es die undankbaren Menschen durch ihre Lästerungen und Undankbarkeiten ständig durchbohren. Bemühe wenigstens du dich, mich zu trösten und teile mit, dass ich verspreche, all jenen in der Todesstunde mit allen Gnaden, die für das Heil dieser Seelen notwendig sind, beizustehen, die fünf Monate lang jeweils am ersten Samstag

  • beichten,
  • die heilige Kommunion empfangen,
  • einen Rosenkranz beten und mir während 15 Minuten durch Betrachtung der Rosenkranzgeheimnisse Gesellschaft leisten

in der Absicht, mir dadurch Sühne zu leisten.“ Jesus selber wünscht Sühne für das Unrecht, das dem Herzen seiner Mutter zugefügt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Buße und Sühne?

Buße ist Wiedergutmachung für Unrecht, das ich selber begangen habe. Sühne ist Wiedergutmachung für Unrecht, das andere begangen haben. Wiedergutmachung geschieht durch Gebet, Fasten,
Taten der Liebe, Almosen, die kleinen und großen Opfer des Alltags.  Sage es allen, dass Gott uns die Gnaden durch das Unbefleckte Herz Mariens schenkt, dass die Menschen sie erbitten müssen, dass das Herz Jesu will, dass an seiner Seite auch das Herz unserer himmlischen Mutter verehrt wird. (hl. Hirtenkind Jacinta von Fatima)  „Jesus will sich deiner bedienen, damit ich mehr erkannt und geliebt werde. Er will in der Welt die Verehrung meines Unbefleckten Herzens begründen.“ (Muttergottes am 13. Juni 1917) „Habe Mitleid mit dem Herzen deiner heiligsten Mutter, umgeben von Dornen, mit denen die undankbaren Menschen es ständig durchbohren, ohne dass jemand einen Sühneakt machen würde, um sie herauszuziehen.“ 

 

St. Silvester, Emmingen

 

Aktuelle Gottesdienste und Infos

mit einem Klick auf die Gottesdienstordnung aus dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Emmingen-Liptingen

Wallfahrtskirche Schenkenberg

St. Silvester, Emmingen

St. Michael,  Liptingen

Gottesdienstordnung vom  13.07. – 26.07.2026

Gottesdienstordnung vom 29.06 – 12.07.2026

Beichtgelegenheit 

Fatimatag: 16.30 – 17.45

Herz-Jesu-Freitag: 14.30 – 15.30

im Mesnerhaus, Schenkenberg 

weitere Beichtgelegenheiten finden Sie in der Gottesdienstordnung der Gemeinde Emmingen-Liptingen

gerne dürfen Sie auch zum Seelsorgegespräch/ Beichtgespräch einen Termin mit Pfarrer Billharz vereinbaren

Email: ewald.billharz@outlook.de

Mobil: 01736707720

Informationen zum Jubiläumsablass anno Domini 2026

anlässlich des 300- jährigen Kirchweihjubiläums auf dem Schenkenberg.

Seit unvordenklicher Zeit besteht auf dem Schenkenberg eine Marienwallfahrt

„IN PRAESENTATIONE BEATAE MARIAE VIRGINIS“  (Darstellung der seligen Jungfrau Maria – Mariä Opferung“.

Die heutige Wallfahrtskapelle wurde am 26. September 1726 von dem Konstanzer Bischof geweiht. Dieser Tag jährt sich in diesem Jahr zum 300. Mal. Auf Grund dieses Anlasses hat die Apostolische Poenitentiarie in Rom der Bitte entsprochen in diesem Jahr einen vollkommenen Ablass zu gewähren.

Demnach gilt Folgendes:

Ab diesem Jubiläumsjahr können Gläubige unter den üblichen Bedingungendurch durch einen andächtigen Besuch der Wallfahrtskirche bei dem das Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis gesprochen werden, an drei Tagen im Jahr einen vollkommenen Ablass für sich gewinnen oder einem Verstorbenen zuwenden (= per modum suffragii).

Die üblichen Bedingungen sind: 

Die sakramentale Beichte

der Empfang der Heiligen Kommunion

und ein Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters – empfohlen wird ein „Vater unser“ und ein „Gegrüßet seist du Maria“

Die drei Tage, die die Apostolische Poenitentiarie für die Schenkenbergkapelle festgelegt hat sind:

Der Dreifaltigkeitstag als Großer Wallfahrtstag

Das Titularfest der Wallfahrt „Mariä Opferung“ (21. November)

Der Jahrestag der Kirchweihe, mithin der 26. Septembe eines Jahres

Wallfahrer, die von weither kommen, können den erwähnten Ablass einmal im Jahr an jedem beliebigen Tag gewinnen.

Ein herzliches Willkommen im Jubiläumsjahr 300 Jahre Wallfahrtskirche Mariä Opferung, Schenkenberg

Verein der Freunde und Förderer des Wallfahrtortes Schenkenberg und Zeilenkapelle e.V.
Trauung - Hochzeit

HEIRATEN – Das Heilige Sakrament der Ehe

Man kann nur jedes Paar beglückwünschen, das kirchlich heiraten will. Denn wer kirchlich heiratet, empfängt ein Sakrament: eine Kraftquelle für den gemeinsamen Lebensweg. Gott ist ab der Spendung des Ehesakramentes der Dritte im Bund, der dem Brautpaar in ihrer Ehe mit seinem Schutz und Segen zur Seite stehen will. Was will man mehr!

Wo soll man kirchlich heiraten?

Der eigentliche Ort ist natürlich eine Kirche in der Heimatpfarrei – also in dem Ort, in dem wenigstens einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung im Wohnort ist auch eine gute Gelegenheit, Kontakt mit der Wohnortspfarrei zu vertiefen.

Man kann allerdings aus persönlichen Gründen auch auswärts heiraten.

Heiraten auf dem Schenkenberg

Wer mit der Wallfahrt auf dem Schenkenberg verbunden ist, kann gerne hier heiraten. Das setzt allerdings voraus, dass ein echtes kirchliches und katholisches Interesse vorhanden ist. Denn wir wollen uns natürlich nicht als schöne Kulisse missbrauchen lassen. Es ist kein Ort für schöne Events und Priester sind keine Showmaster. Eine kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst. Es geht um Gott und das Sakrament der Ehe, das er schenkt.

Musikalische Gestaltung

Entsprechend muss auch die Gestaltung des Gottesdienstes sein. Die Musik darf ruhig auch modern sein, aber es muss eine geistliche Musik sein. Als Minimalmerkmal für geistliche Musik kann man sagen: Es muss im Text wenigstens Gott vorkommen. Instrumentale Musik muss zur Ehre Gottes komponiert worden sein. Musik in der Kirche ist immer vertontes Gebet. Wir halten uns hier an die kirchlichen Vorgaben. Wer also unbedingt in der Kirche seine Lieblingshits hören will, der ist bei uns fehl am Platz. Es gibt eine ungeheure Fülle an geistlicher Musik aller Art zur Auswahl! Deshalb bitten wir, dies zu respektieren und dementsprechend die Auswahl zu treffen. 

Dies gilt auch mit Rücksicht auf die Heiligkeit des Ortes und es sich um ein Gotteshaus handelt. Im Chorraum sowie vor dem Altar dürfen keine Musiker/Chöre Aufstellung nehmen. Der jeweilige musikalische Beitrag erfolgt von der Empore oder seitlich (bei den Seitenaltären).

Ehevorbereitung – Wie geht das auf dem Schenkenberg

Das Brautpaar meldet sich zu einem Vorgespräch beim Wallfahrtspfarrer an. Bei diesem Gespräch geht es darum zu klären, ob die Voraussetzungen für eine Hochzeit auf dem Schenkenberg gegeben sind. Das Brautpaar erfährt auch alles über die weiteren Schritte:

  1. Genehmigung durch den Wohnortspfarrer und  Anmeldung im Wohnortpfarramt der Braut oder des Bräutigams oder des gemeinsamen Wohnsitzes
  2. Ehevorbereitungsgespräch mit Aufnahme des Protokolls durch den Wohnortspfarrer. Dieses Protokoll kommt dann nach Fertigstellung zum hiesigen Pfarramt
  3. endgültige Festlegung der Trauung in Mariä Opferung
  4. Ehevorbereitungsgespräch mit dem Traupriester und Besprechung des Trauungsgottesdienstes
  5. Die wichtigste Ehevorbereitung ist, dass das Brautpaar sich wirklich bemüht, in der Liebe zueinander und zu Gott zu wachsen.

Das geht nur schwer ohne Hilfe von oben! Darum muss man Gott in sein Leben lassen. Er muss einen Platz im Alltag bekommen: Beten, Gottesdienst, Beichten, Segnen …

Von Herzen wünschen wir Ihnen Gottes Segen und alles Gute.

Ewald Billharz, Wallfahrtspfarrer

Allgemeine Hinweise

  • In der Wallfahrtskirche stehen ca. 150 Sitzplätze zur Verfügung.
  • Ministranten für Brautpaare, die nicht aus Emmingen-Liptingen kommen, sind selbst zu organisieren.
  • Bitte beachten Sie, dass nicht mehrere Termine gleichzeitig reserviert werden können. Eine Vormerkung ist erst dann gültig, wenn Sie uns das Anmeldeformular, das Sie bei dem Gespräch mit dem Wallfahrtspfarrer augehändigt bekommen, ausgefüllt und unterschrieben zugesendet haben.

Danach wird der vereinbarte Termin in den Wallfahrtskalender eingetragen.

Termin:

  • Mögliche Uhrzeiten für die Trauung in der Regel samstags ab 10.30 Uhr – 12.00, 14.00 Uhr – 16.30 Uhr

An den Freitagen finden grundsätzlich keine Trauungen statt, da dieser Tag für uns Christen auch als Tag des Leidens und Sterbens Jesu bes. als Fasttag  betrachtet wird. 

Kosten

  • Der Förderverein Schenkenberg erhält eine Spende von 150,-€ (Spendenbescheinigung mgl.) für die Unterhaltung und Instandhaltung und Blumenschmuck in der Kapelle
  • Die Gemeindeverwaltung  stellt für auswärtige Hochzeitspaare 200 € in Rechnung, da Sie für die Instandhaltung der Kapelle und der Außenanlagen verantwortlich ist.

 

Kollekte

  • Die Sammlung (Kollekte) ist ebenso für den Unterhalt der Kapelle bestimmt. Sie kann weder umgewidmet noch mitgenommen werden.

 

Blumenschmuck

  • Bezüglich des Blumenschmuckes setzen Sie sich bitte mit den Mesnerinnen in Verbindung.
  • Blumenschmuck ohne Absprache mit den Mesnerinnen ist untersagt.
  • Der Blumenschmuck verbleibt nach der Feier zu Ehren der Gottesmutter in der Wallfahrtskapelle.
  • Verboten sind Streuen von Blumen, Reis usw. in und außerhalb der Kirche. Wird dies nicht beachtet beauftragen wir eine Reinigunsfirma, die Ihnen die notwendigen Reinigungsarbeiten in Rechnung stellen wird.
  • Ein Stehempfang ist nur auf dem Weg vor der Kirche und auf dem seitlichen Parkplatz und unmittelbar vor dem Mesnerhäuschen möglich.  Den Platz rund um den Freialtar ist als heiliger Ort zu respektieren und für die weltlichen Feiern nicht zu nutzen! Danke für Ihr Verständnis!

 

Mesnerhaus

  • Grundsätzlich steht Ihnen das angrenzende Mesnerhaus nach Absprache mit den Mesnerinnen zur Verfügung. Für einen Stehempfang wird eine Gebühr von 80,– € und für Übernachtungen wird eine Gebühr von 150,– € + 50,– € für jede weitere Nacht erhoben.
  • Nach der Terminbestätigung erbittet der Förderverein die Bezahlung auf ihr Konto

 

KONTO DES FÖRDERVEREINS:

Freunde und Förderer des Wallfahrtortes Schenkenberg

DE90 6925 1445 1005 6728 43

SOLADES1ENG

 

 

Über den Verein

Der Verein als Idealverein verfolgt aus- schließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbe- günstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zwecke des Vereins sind im Einzelnen:

Erhalt des Messnerhäuschens

Unterhalt und Ausbau der Wallfahrtstätte Schenkenberg

Erweiterung des Wallfahrtgedankens

Erhalt und Förderung der Zeilenkapelle

Dem Verein der Freunde und Förderer des Wallfahrtsortes Schenkenberg und Zeilenkapelle e.V. beitreten

Beitrittserklärung

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Wir freuen uns, Sie als Mitglied begrüßen zu können. Mit Hilfe Ihrer Mitgliedsbeiträge und Spenden kann der Wallfahrtsort Schenkenberg und die Zeilenkapelle weiter ausgebaut und unterstützt werden. Sie leisten einen großen Beitrag, so dass auch in Zukunft der Wallfahrtsort Schenkenberg und die Zeilenkapelle gerne besucht wird und vor allen Dingen auch das nötige Umfeld eines solchen Ortes erhalten werden kann. Ihren Mitgliedsbeitrag können Sie im Rahmen der Vorgaben auf dem Antrags- formular selbst bestimmen. Der Beitrag ist steuerlich absetzbar (auf Wunsch Spendenquittung). Jede aktive Mitarbeit ist uns herzlich willkommen. Die Mitglieder des Vorstands geben Ihnen hierzu gerne Auskunft. Sie erreichen unsere Homepage, unter: www.schenkenberg.info
 
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

Organisatorisches - Die Kapelle ist täglich von 9.00 - 17.00 Uhr geöffnet

Inofrmationen, Anmeldung von Wallfahrtsgruppen Taufen und Trauungen
Internetadresse Förderverein: www.schenkenberg.info
Wallfahrtsbüro
Sekretärin Frau Schlosser
pfarramt@seegg.de
Schulstraße 4
78576 Emmingen-Liptingen
Tel.: 07465/703,
Wallfahrtspfarrer Ewald Billharz
Mobil: 01736707720
ewald.billharz@outlook.de
Mesnerinnen:
Ulrike Störk, Tel. 07465-1353, uli.stoerk@gmx.de

Anette Helbig, Tel. 07465-677, anette.helbig@t-online.de
Mesnerhaus

Das Mesnerhaus neben der Kapelle, bietet für
kleinere Gruppen ein einfaches Zuhause für Ferien,

Begegnungen und Feiern zu verschiedenen Anlässen.

Der Förderverein erhält für die Nutzung am Wochenende 150 €

Nähere Auskunft: 07465-1353 Ulrike Störk